Aufschlag für Subunternehmer, für Nicht-erlaubtes Publizieren
uebermut.
Hallo ihr Lieben,
ich bin Freelancerin im Grafikbereich und arbeite auch öfter mal als Subunternehmerin für Agenturen, Beratungsfirmen mit ecommerce-Schwerpunkt usw. Hier unterstütze ich dann mit grafischen Know-How, Konzeption und Umsetzung.
Aktuell habe ich eine Zusammenarbeit, bei der ich schon für den einen oder anderen sehr großen Kunden (Konzerne die jeder kennt, also gut fürs Portfolio in der Theorie) das UI Design für die Website erstellt habe, Konzept, Module, alles drum und dran ohne Template.
Leider darf ich diese Arbeiten nicht veröffentlichen, da ich „nur Subunternehmer“ bin.
Gibt es hier eine Art Preisaufschlag? Da sich die Damen und Herren dann quasi mit meiner Arbeit schmücken? Oder „hilft das einfach nicht“? 😀 Wie handhabt ihr das? 😀
Hallo liebe Uebermut.kreation,
als Designer*in etc. besitzt man nicht automatisch die Befugnis die erstellten Arbeiten für Kunden als Referenz zu nutzen. Die Referenzveröffentlichung muss vertraglich geregelt sein. Deswegen sollte in jeder vertraglichen Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten auch eine Angabe zur Weiternutzung als Referenz durch den Designer*in selbst stehen.
Wichtig: Wenn du das ausschließliche Nutzungsrecht an den Kunden überträgst, ist Dir jegliche Art der Veröffentlichung untersagt, auch als Referenz. Nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung deines Auftraggebers ist es Dir in diesem Fall noch gestattet, deine Arbeiten als Referenz zu verwenden.
Zur Absicherung solltest Du dir die Zustimmung immer in Schriftform vom Auftraggeber zukommen lassen. Sollte es zum Streitfall kommen kannst Du das Schriftstück als Beweis vorlegen.
Einen Preisaufschlag braucht es nicht. Vor allem bitte nicht nachträglich.
Eine gute Kalkulation von Werk- und Nutzungshonorar ist ausreichend.
Professionell wäre, Du regelst all diese Angelegenheiten vorab! in einem ausführlichen Briefing mit deinen Kunden und sicherst alle wichtigen und wesentlichen Umstände vertraglich in Schriftform mit beidseitiger Unterschrift ab. Dass gibt Dir und deinem Auftraggeber Klarheit und Rechtssicherheit in welchem Umfang wer, wie, wann, wo, welche Werke zu welchen Konditionen in welcher Form nutzen darf. Dann „schmückt“ sich auch niemand mit deinen Werken. 😉
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen. 😀
Freundliche Grüße
Katrin