Referenzen
Grundsätzlich hast du das Recht, Arbeitsproben von dir zu zeigen und damit für dich zu werben. Ob du die aber jeder Mann zugänglich im Netz darstellen darfst oder nicht, kann dir nur ein Jurist beantworten.
Aber wenn der Kunde so groß und wichtig ist, warum willst du dich dann auf einen Streit mit ihm einlassen? Nimm doch lieber die Bilder raus anstatt es dir mit ihm zu verscherzen – selbst wenn du vielleicht im Recht bist. Und namentlich als Referenz erwähnen kannst du ihn ja.
verscherzt haben wir es uns ja schon vor 3 Jahren 😀
Nee mal im Ernst -wir haben sehr gut und viel für den Kunden gearbeitet -und sind dann wegen internen Machtstreitigkeiten verabschiedet wurden,
Deswegen hatten wir extreme Verluste weil wir erst Mitarbeitzer eingestellt haben usw.
und jetztz nach all dem Ärger kommen sie 3 Jahre später an
und wollen dass wir noch nicht mal seinen Namen erwähnen!
So um den Dreh erlebt natürlich. Das Problem ist typisch deutsch. Und erstreckt sich weiter in anderen Bereichen. Kenne auch einen Architekten, dem ein Reicher die Erwähnung seiner Referenz verboten hat.
Auch der Grund dafür, warum ich keine Referenzen auf der Webseite zeigen kann.
Einerseits hast du so gesehen ein Werkvertrag eingegangen und Arbeit gegen Geld ausgeführt, so daß man im Zweifelsfalle die Unterlassung der Namensnennung des Kunden erwarten kann. In Zukunft sollte man es schriftlich vom Kunden bestätigen lassen, daß die Namensnennung der Referenz, Werben, Vervielfältigen (z.B CD-Rom, Veröffentlichen in Presse) erlaubt ist.
Grafik Design Templin
Ich habe bei Google mit den Worten Eigenwerbung, Grafik, Design gesucht.
In der erstellten Google-Liste finden sich immer wieder die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Mir scheint es ist gut die Erwähnung der Referenzen in die AGB aufzunehmen.
Diese sind dem Kunden auch hoffentlich bekannt.
Ich habe bei Google mit den Worten Eigenwerbung, Grafik, Design
gesucht.
In der erstellten Google-Liste finden sich immer wieder die AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Mir scheint es ist gut die Erwähnung der Referenzen in die AGB
aufzunehmen.
Diese sind dem Kunden auch hoffentlich bekannt.
Wenn du sie ihm mitschickst und er sie liest schon..Ansonsten wenn er sie nicht liest und trotzdem das Angebot schriftlich gegenzeichnet ist er selber schuld.
das ist ein toller Tip,
und wir haben mal nachgeschaut in unserer AGB steht drin dass wir die Referenzen zeigen können!
Bei uns steht die AGB auf der Rückseite der Rechnung,ob der Kunde dann mit Zahlung der Rechnung die AGB akzeptiert hat?
wenn ja dürften wir keine Schwierigkeiten mehr bekommen!
Danke