Erfahrung in Plagiatsfragen?

4 Beiträge:

Rank, Jens

#1

Hallo,
habe gerade den Vorgängerbeitrag gelesen (Plagiat (volll.com vs. 2.0.artisign.de) ) und dachte, vielleicht hat ja auch jemand Erfahrung mit der anderen Seite der Medaille? Habe vor kurzem für einen Kunden ein Logo gestaltet, das inzwischen auch am Markt ist. Nun lief mir gestern ein Logo über den Weg, das zugegebener Maßen in der Wortmarke ziemlich ähnlich ist und wohl schon länger existiert. Der verwendete Name ist in beiden Fällen der selbe, die Branchen sind total verschieden. Ich schwöre Stein und Bein, daß mir das andere Logo bisher noch nie begegnet war (ist auch nicht aus D, aber aus dem europäischen Ausland). Gibt es ne Möglichkeit, sich vor eventuellen Plagiatsvorwürfen zu schützen? Bzw. mach ich mir vielleicht auch zuviele Sorgen?

Auf Hilfe hoffend,
Jens

Torpedo, Torpedo

#2

Das Thema „Plagiat“ ist eher ein urheberrechtliches, wobei bei einem Logo noch das Wettbewerbsrecht eine Rolle spielt. Gerade bei sehr einfachen Lösungen, wie sie bei Logos oft bevorzugt werden, wird in der Rechtsprechung oft nicht von der für einen Urheberschutz nötigen „gestalterischen Höhe“ ausgegangen, sodass Logos auf dieser Ebene recht schwierig zu schützen sind – oder anders herum: entsprechend schwierig ist auch der Vorwurf eines Plagiats.

Anders sieht es auf der wettbewerbs- und markenrechtlichen Ebene aus: das Logo darf einem anderen im Wettbewerb (also gleiche „Warengruppe“) nicht einmal ähneln, jede Verwechslunggefahr oder auch nur Assoziation (§14, Abs. 2 (2) MarkenG) begründet einen Unterlassungsanspruch. Hier ist also eine penible Recherche unabdingbar. Ein Logo-Designer muss daher entweder in seinem Vertrag klarstellen, dass diese Überprüfung der Kunde übernimmt, oder diese selbst durchführen (lassen).

| Antwort auf Rank, Jens

Rank, Jens

#3

Vielen Dank für diesen Beitrag! Etwas in der Richtung hatte ich auch schon vermutet/gehofft...da bei den beiden Märkten nicht die geringste Überschneidung vorliegt, müssten wir also auf der sicheren Seite sein.

rock on
Jens

| Antwort auf Torpedo, Torpedo

Torpedo, Torpedo

#4

Da gibt’s allerdings noch eine kleine Einschränkung: Hat eine Marke einen „überragenden Bekanntheitsgrad“, entfällt die Beschränkung auf die Warengruppen. Mercedes-Benz-Stern für Würstchen oder oder Nike-Blumenkübel sind also auch nicht.  😉

Wenn das auf dein Logo nicht zutrifft, dürfte allerdings nicht viel passieren.

| Antwort auf Rank, Jens
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