Wettbewerb: Ein Maskottchen für den Landtagswahlkampf der…
Kreon-
Die Piratenpartei sucht für ihren Landtagswahlkampf in NRW ein Maskottchen.
Illustratoren, Zeichner und Cartoonisten sind aufgerufen, eine Figur zu entwerfen, die bis zur Wahl am 9. Mai 2010 in ganz NRW die Themen der Piraten vorstellt.
Gesucht wird: Ein Maskottchen für den Landtagswahlkampf der Piraten in NRW
Termin
Ausschreibung/Wettbewerb vom 3. Februar 2010 bis zum 22. Februar 2010 24:00 Uhr. Die Beiträge müssen bis Mitternacht auf der Plattform www.piratenkreo.de oder unter der E-Mail-Adresse kreon (äd) piratenpartei-nrw.de eingegangen sein.
Motivbeispiele
- Piratin oder Pirat oder beides (egal ob Playmobil-Like, Comic-Stil, Manga, Realistisch, Set von Themenpiraten oder ein einzelner Pirat)
- Papagei oder anderes Tier
- Beispiele für die Ausstattung von Papagei oder Pirat: NRW-Farben, Piraten-Orange, Augenklappe, Bart, Spitzhut, Holzbein, Haken, Fernrohr, Ohrring, Säbel, Flaschenpost, Schatz
- Sonstiges: auch ein Piratenschiff oder eine Palme wären möglich – man soll sich jedoch mit dem Maskottchen identifizieren können → alles, was Augen hat, hat eine Chance.
Einsatzgebiet
für den Einsatz auf Plakaten, auf Textilien und in Flyern im Rahmen des Landtagswahlkampfes der Piraten in NRW. Das Maskottchen soll die Werte der Partei verkörpern und den Wählern freundlich das Programm der Piraten näher bringen. Zum Programm gehören beispielsweise die Themen Datenschutz, Transparenz, Mitbestimmung, Bildung, freies Wissen, Verbraucherschutz, Wirtschaft, Innenpolitik, Medienpolitik, Kultur, Arbeit und Soziales, Verkehr (ÖPNV) und Umwelt.
Ausschreibungs-Motivation
Deine Illustration, Deine Idee, tausendfach in NRW – von Aachen bis Minden zeigen was Du kannst!
Wir bieten Euch die beste Referenz des Jahres!
..und eine bessere Politik! – mit Deiner Hilfe.
Und Geld?
Wir rufen Sponsoren auf, einen Preis für diesen Wettbewerb zu spenden. Derzeit können wir – die auch alle unentgeltlich für den Wahlkampf arbeiten – jedoch keinen direkten finanziellen Anreiz anbieten. Euch steht allerdings natürlich frei, die große Werbekampagne der Piraten für Eure Figur zu nutzen (für den Verkauf von T-Shirts, Büchern etc.).
Wir wissen, dass Illustratoren und Zeichner stets einen Berg von Anfragen nach Arbeiten „für die gute Sache“ angetragen bekommen und natürlich von irgendetwas leben müssen. Daher bestürmen wir Euch auch nicht mit Kleinigkeiten. Wir sind sicher, Euch hier – sogar abgesehen von Euren etwaigen politischen Ambitionen – die attraktivste Anfrage nach Eurem ideellen Einsatz anzubieten, die es derzeit in Deutschland gibt. 2000 Piraten in NRW und weitere im Bundesgebiet werden – ebenfalls unentgeltlich – dafür sorgen, dass am 9. Mai jeder in NRW das Maskottchen kennt. Mit Namen, so Ihr ihm einen gebt.
Formale Anforderungen
- final muss eine Vektor-Datei zur Verfügung stehen, das Vektorisieren übernehmen jedoch auch wir für Euch (z.B. bei Handzeichnungen) – reicht in dem Fall Eure Vorlage bitte in höchster Auflösung ein. Sonstiges: CMYK, freigestellt (wendet Euch bei Fragen an uns)
- auf Grund des Einsatzumfangs nur frei von Rechten Dritter und mit unbegrenztem einfachen Nutzungsrecht für die Piraten. (siehe Punkt “ Nutzungsrechte“)
- gerne verschiedene Varianten des Motivs. z.B. gehende, sitzende, laufende, stehende Figur oder Figur bei verschiedenen Tätigkeiten oder mit verschiedenem Themenbezug.
- gerne mit Ideen zum Gesamtumfeld. Wie und wo kann das Maskottchen eingesetzt werden? Was ist das Besondere an Deiner Figur? Wie sollte das Umfeld gestaltet sein? Ideen zum Corporate Design dürfen gemacht werden.
Die Entscheidung
Nach der Sammlung der Wettbewerbsbeiträge unter www.piratenkreo.de bis zum 22. Februar 2010 um 24:00 Uhr findet eine Publikums-Abstimmung unter allen angemeldeten Benutzern der Plattform bis zum 26. Februar 2010 18:00 Uhr statt. Die Projektgruppe zum Landtagswahlkampf darf während dieser Zeit bereits verschiedene Layoutbeispiele für den Landesparteitag am 27. und 28. Februar 2010 erstellen. Auf diesem Landesparteitag fällt die finale Entscheidung für keines, eines oder mehrere der Maskottchen unter den Favoriten der Publikumswahl, die somit die Vorentscheidung trifft. Auf dem Parteitag ist jeder Pirat des Landesverbandes NRW stimmberechtigt. Wettbewerbsteilnehmer sind gerne eingeladen, ihr Maskottchen – ob Sieger oder nicht – vor Ort direkt den Piraten und der anwesenden Presse vorzustellen.
Nutzungsrechte
Der Wettbewerbsteilnehmer räumt mit seiner Einreichung der Piratenpartei Deutschland und ihren Landesverbänden gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) das räumlich und zeitlich unbegrenzte einfache Nutzungsrecht am Wettbewerbsbeitrag ein.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in § 15 und § 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Umgestaltung. Die Piratenpartei Deutschland ist berechtigt, das einfache Nutzungsrecht Dritten zu übertragen.
Es werden unter anderem alle freien Lizenzen akzeptiert, die das Recht für die Piratenpartei Deutschland nicht einschränken, das Werk räumlich und zeitlich unbegrenzt und auch kommerziell zu nutzen und es zu modifizieren.
Darunter fallen Copyleft-Lizenzen und freie Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung erlauben, speziell die auslaufende Creative Commons Lizenz „sa“ und die aktuellen Creative Commons Lizenzen „by“ und „by-sa“, sofern der Wettbewerbsteilnehmer die Verwendung des Maskottchens auch auf Werbemitteln erlaubt, die eine deutliche Namensnennung in unmittelbarer Nähe zur Figur nicht ermöglichen (Beispiel: Icon, Kugelschreiber) oder die Namensnennung mit der Beibehaltung der Signatur erfüllt ist.
Bitte gebt bei Bedarf an, unter welcher Lizenz Ihr Euer Werk der Piratenpartei zur Verfügung stellt. Ihr seid nicht verpflichtet, Euer Werk unter eine freie Lizenz zu stellen oder der Piratenpartei das ausschließliche Nutzungsrecht einzuräumen.
Mehr zu dieser Ausschreibung:
Kreon-
Wir haben eine Änderung bei den Nutzungsrechten vorgenommen. Die Intention war, dem Künstler möglichst viele Freiheiten bei der Lizenzierung zu lassen und dennoch zu gewährleisten, dass das Motiv ohne wesentliche Einschränkungen im Wahlkampf genutzt werden kann, um auch spontane Aktionen in Zusammenhang mit dem Maskottchen zuzulassen und auch anderen Landesverbänden die Möglichkeit zu geben, es zu verwenden. Auch sollte der Künstler sein Werk selbst kommerziell weiternutzen können (keine ausschließlichen Nutzungsrechte für die Piratenpartei). Die Philosophie der Piraten ist es, weder Urheber noch Nutzer künstlerischer Werke zu gängeln.
Nun haben wir es uns leider an einer Stelle ein wenig zu einfach gemacht und verlangten formal auch von den Leuten das räumlich und zeitlich unbegrenzte einfache Nutzungsrecht, die nicht als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgehen. Das ist nicht fair und wird wie folgt geändert:
Alle Wettbewerbsteilnehmer stimmen der zeitweiligen Veröffentlichung ihres Werkes unter www.piratenkreo.de/und der Verwendung desselben für Beispiellayouts zwecks Abstimmung zu. Die Gewinnerin oder der Gewinner des Wettbewerbs räumt der Piratenpartei Deutschland und ihren Landesverbänden gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) das räumlich und zeitlich unbegrenzte einfache Nutzungsrecht am Wettbewerbsbeitrag ein.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in § 15 und § 88 UrhG genannten Nutzungsarten sowie die Umgestaltung. Die Piratenpartei Deutschland ist berechtigt, das einfache Nutzungsrecht Dritten zu übertragen.
Es werden unter anderem alle freien Lizenzen akzeptiert, die das Recht für die Piratenpartei Deutschland nicht einschränken, das Werk räumlich und zeitlich unbegrenzt und auch kommerziell zu nutzen und es zu modifizieren.
Darunter fallen Copyleft-Lizenzen und freie Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung erlauben, speziell die auslaufende Creative Commons Lizenz „sa“ und die aktuellen Creative Commons Lizenzen „by“ und „by-sa“, sofern der Wettbewerbsteilnehmer die Verwendung des Maskottchens auch auf Werbemitteln erlaubt, die eine deutliche Namensnennung in unmittelbarer Nähe zur Figur nicht ermöglichen (Beispiel: Icon, Kugelschreiber) oder die Namensnennung mit der Beibehaltung der Signatur erfüllt ist.
Bitte gebt bei Bedarf an, unter welcher Lizenz Ihr Euer Werk der Piratenpartei zur Verfügung stellt. Ihr seid nicht verpflichtet, Euer Werk unter eine freie Lizenz zu stellen oder der Piratenpartei das ausschließliche Nutzungsrecht einzuräumen.