Steuerrecht!?!?

3 Beiträge:

ThomasR

#1

Hallo zusammen!

Folgendes Problem hat mich zu Euch geführt:

Seit einiger Zeit habe ich ein kleines Amateur-Fotostudio und mache da Passfotos von Freunden, Mitschülern und Bekannten für Führerscheine, Personalausweise usw. Wenn ich nun von besagten Personen eine finanzielle Gegenleistung erhalte, muss diese dann versteuern oder gar als Gewerbe angemeldet sein? Kann man so etwas als „freien Beruf“ bezeichnen?
Bisher habe ich mir keine weiteren Gedanken darüber gemacht, doch vor ein paar Tagen hat mich der Vater einer Freundin darauf angesprochen, inwieweit mein kleiner Nebenjob denn steuerrechtlich korrekt sei. Desweiteren schlug er mir vor, durch Werbung den „Kundenkreis“ zu erweitern. Meiner Meinung nach hat das dann allerdings nicht mehr viel mit Hobbyfotografie sondern mit oben genannten Problemen zu tun...
Ich hoffe ihr wisst da mehr 😀
Vielen Dank im Vorraus!

#2

Hallo,

in dem Augenlbick wo Du Dich für eine Leistung bezahlen lässt, liegt eine freiberufliche- bzw. gewerbliche Tätigkeit vor. Das sollte eigentlich auch mittlerweile der letzte Einwohner in Deutschland wissen. Werden die Einnahmen in der EKSt.-Erklärung nicht angegeben, bewegst Du Dich im Bereich der Schwarzarbeit.

Seit geraumer Zeit beobachten die Finanzämter vor allem Dienste wie Ebay, Fotolia, Modelagenturen u. a. Plattformen wo Einnahmen generiert werden. Kannst Du dann keine plausible Erklärung über Einkünfte ablegen, kommt die Schätzung.

Gruss Dieter

| Antwort auf ThomasR

ThomasR

#3

Ja ist das denn nun gewerblich oder freiberuflich? und gibt es da eine Art „Geringfügigkeitsgrenze“ was Einkünfte angeht?

Vielen Dank,
Tom

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