NDA/Geheimhaltungsvereinbarung beim Bewerben

2 Beiträge:

pixeletta

#1

Wie haltet Ihr es mit den NDA in eurem Portfolio?
Wenn Ihr Cases beschreibt von Arbeiten, die z.B. noch nicht live sind und bestimmte Unternehmen intern halten wollen. Nennt ihr Markennamen etc.?

Stiftskandal – Mazur & Pabel GbR

Stiftskandal

#2

Ich würde mich da aus rechtlichen Gründen immer bedeckt halten und ggf. den Auftraggeber einfach mal ansprechen und fragen bzw. alternativ, wenn man nicht weiß, ob man etwas veröffentlichen darf, lieber darauf verzichten und die sensiblen Infos nicht mit veröffentlichen, sondern umschreiben: z.B. „Logo für einen namenhaften Autohersteller“.

Kollegiale Grüße,
Alexandra

| Antwort auf pixeletta
Bitte logge dich ein, um einen einen Forenbeitrag zu verfassen.

Einloggen mit deinem Konto bei…


…oder OpenID: