Ausfallhonorar

4 Beiträge:
Claudia Konerding

Konerding, Claudia

#1

liebe fotografen und andere kreative,

ich habe ein wenig ärger mit einem kunden und brauche einen rat oder tipp.
mitte januar wurde ich für einen fototermin (hochzeit) für den 15.02. gebucht.
verbindlich.
ich rufe die kunden immer einige tage vor dem termin an, um noch einmal alles durchzusprechen u.s.w.
leider konnte ich diejenigen nicht erreichen. irgendwann hatte ich den zukünftigen bräutigam an der strippe. der sagte mir, dass seine braut 😉 mich noch am selben tag (zwei tage vor termin) zurückrufen würde. sonst keine info. die frau rief natürlich nicht zurück.
einen tag vor dem gebuchten termin habe ich die kunden dann endlich mal erreicht.
mir wurde von der frau mitgeteilt, dass „sich freunde schon um etwas anderes gekümmert“ hätten. der termin war also hinfällig.
Ich hätte natürlich für den reservierten termin andere aufträge annehmen können.
deshalb habe ich den leuten eine rechnung über ein ausfallhonorar geschrieben.
mit einem erklärungsschreiben.
mich rief dann einen tag später der mann an und liess anscheinend seine wochenend – aggressionnen an mir aus. „natürlich bezahlen wir das nicht“ u.s.w.
die zweite rechnung ist unterwegs.

ich habe leider nichts schriftliches. leider.
aber ist das nicht ein mündlicher werkvertrag? habe ich da chancen auf mein geld?
eigentlich geht es mir nur um das prinzip.
sowas kann und darf einfach nicht sein, finde ich.

über tipps oder einen rat freue ich mich! danke.
viele grüsse

claudia

#2

Mein Tipp wäre das nächste Mal

1. eine Auftragsbestätigung zu schreiben
2. dort ein Ausfallhonorar zu vermerken und dieses auch bei Auftragserteilung anzusprechen.

Eigentlich sollte das Standart sein in einem Geschäftsprozess.

Blogger

| Antwort auf Konerding, Claudia
Claudia Konerding

Konerding, Claudia

#3

hallo blogger,

das mache ich normalerweise auch. steht alles drin in dem vertrag.
die kunden kamen über einen kollegen. und ich war dieses eine mal wohl
zu vertrauensselig. man macht gewisse fehler eben nur einmal. ich brauche eigentlich einen guten tipp, wie ich die situation rechtlich so handhaben kann, wie sie nun mal ist.

#4

TIPP: unter Erfahrung verbuchen. Alles andere kostet Geld, Nerven und macht auch keinerlei Spass

Gruß soweit

| Antwort auf Konerding, Claudia
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