Bürogemeinschaft - was ist zu beachten'?

2 Beiträge:

danielvie

#1

Hallo zusammen,
ich wollte mal Fragen was bei einer Bürogemeinschaft alles zu beachten ist. Ich weiß das jeder für sich selbst auf eigene Rechnung arbeitet, man aber nach innen wie eine GbR funktioniert sprich einen Gesellschaftsvertrag braucht in dem Miete, Aufnahme neuer Leute in die Gemeinschaft usw. geregelt sein muss. Jetzt hab ich allerdings gelesen dass wenn man gemeinsam Personal einstellt, Sachen anschafft oder gemeinsam an Projekten arbeitet das Finanzamt daraus schließen könnte man sei eine GbR. Wie kann man das vermeiden?

Löhr, Tina

#2

Hallo,
insgesamt seid ihr schon gut infomiert. Um nicht als Gewerbebetrieb eingestuft zu werden, sollte man darauf achten, dass man keine Leistungen verkauft, die keinen so genannten schöpferischen Anspruch haben, wie Media, Druckabwicklung oder Web-Programmierung.
Gemeinsam Sachen anzuschaffen oder zu nutzen - so hat es jedenfalls unser Steuerberater gesagt - ist kein Indiz für eine gemeinsame gewerbliche Tätigkeit. Am einfachsten ist es, wenn man kein gemeinsames Eigentum hat. Da k auft halt einer die Stühle, der andere den Besprechungstisch.
Ich habe keine Ahnung, wie das ist, wenn gemeinsam Leute einstellt. Ich vermute jedoch schwer, dass dies als Anhaltspunkt für einen Gewerbebetrieb liefern könnte - weil man ja hier durch die Arbeit anderer Wertschöpfung erzielt.
Wenn Ihr gemeinsam an Projekten arbeitet, müsst ihr euch halt gegenseitig Rechnungen schreiben. Eine gemeinsame Rechnung mit einem eigenen Firmennamen - sagt unser Steuerberater - kann schon kritisch sein, wenn nicht klar hervorgeht, dass es sich um 2 Einzelpersonen handet.
Viele Grüße,
Glueckskeks

| Antwort auf danielvie
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