Demoreel kennzeichnen

2 Beiträge:
Computeranimator.de

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#1

Hallo zusammen.
Nach der Kündigung seitens meines Arbeitgebers will ich nun als 3D-Artist mein Demoreel verbreiten in Form einer Website und per VHS/DVD.

Jetzt ist es so, dass sämtliches Material, an welchem ich (Teil-) gearbeitet habe, ungekennzeichnet vorliegt, also auch im geschnittenen Reel. Inwieweit muss hier, wenn man sich als Freelancer bewirbt, eine Kennzeichnungpflicht erfolgen? Im Anschreiben und der Tätigkeitsbeschreibung ist erwähnt, dass es Arbeiten sind, die im Auftrag der Firma XY erstellt wurden.

Bin mir über die Rechtslage nicht im Klaren.

Noch komplizierter wirds wohl, wenn sich nicht als Freelancer bewirbt, sondern gleich als Studio und Agentur mit einem Partner auftreten möchte und dafür das Material verwenden will?!?

Frage also:

Inwieweit ist man verpflichtet, ein Demoreel zu kennzeichnene als:

a.) Freelancer-Bewerber
b.) Auftritt als eigene Firma (GmbH)

Gruss,

Simbabwe

#2

Hallo
anfang des Jahres hatte ich ein ähnliches Problem.
Wenn du als Freelancer auftritts und im Vorstellungsgespräch das Material zeigst, kann es dir niemand verbieten, da es keine Veröffentlichung ist. Voraussetzung ist natürlich, daß die Firma nicht mit deiner alten Firma in Kontakt steht.
Bei einer Veröffentlichung im Web, mußt du unbedingt vorher mit deiner ex Firma sprechen. Normalerweise steht auch etwas zu diesem Thema in deinem Arbeitsvertrag: „Nutzungs- und Verwertungsrechte“
Laut Anwalt, darf man auf seiner Webseite nur schreiben was man für eine Art Arbeit produziert hat und für welchen Kunden. Dabei sollte immer das Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt stehen. Wenn du dort z.B. mal eine Webseite produziert hast, darfst du eigentlich nicht mal einen Screenshot davon zeigen, aber zu dieser verlinken, da fremde Inhalte auf der eigenen Seite verboten sind. Selbst den Kunden zu nennen könnte schwierig werden, weil die Ex Firma das als Veröffentlichung des Kundenstammes deklarieren könnte.
Kurzum darf man das schreiben, was in der Vita steht, aber nicht zeigen.
Klingt etwas hart, aber so in etwa ist die Rechtslage. Am Ende hängt es meistens davon ab, ob deine Ex Firma dir erlaubt das Material zu zeigen. Meine Empfehlung eigenes Material produzieren und im nächsten Arbeitsvertrag einen Paragraph aufzunehmen, in dem steht, daß die produzierten Werke für Bewerbungszwecke in jeglicher Form verwendet werden dürfen.

Wenn man als GmbH/Firma/Agentur auftritt, kann ich mir nicht vorstellen, daß die Ex Firma dann begeistert ist, denn das könnte als Konkurrenz gesehen werden.

| Antwort auf Computeranimator.de
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