Künstlersozialkasse bei Aufenthalt in einem EU-land

2 Beiträge:

Caesar

#1

ich bin als Kunstmaler Mitglied bei der KSK und über die Barmer in einer Familienversicherung. Ich beziehe seit einigen Jahren eine Altersrente und wohne fest in Italien. Die Statuten der KSK sagen, dass man höchstens 2 Jahre im Ausland verbringen kann. Muß ich mich danach aus der KSK abmelden? kann ich danach bei der Barmer bleiben oder welche Kasse übernimmt mich zu welchen Bedingungen?

Änders, Nicola

#2

Hallo Caesar, die Fragen sind sehr speziell und auf eine Antwort von Dritten würde ich mich da nicht verlassen. Wahrscheinlich ist es am besten, direkt dort anzufragen. Andere freuen sich dann bestimmt, wenn du das Ergebnis hier postest.

| Antwort auf Caesar
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