Künstlersozialkasse und OHG

5 Beiträge:
Profeel Werbeagentur

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#1

Ich bin seit vielen Jahren bei der Künstlersozialkasse versichert und möchte nunmehr meine bisherige Gesellschaftsform von GbR in eine OHG umwandeln. An meinen bisherigen Tätigkeiten ändert sich ansonsten nichts.

Meine Frage: Kann ich als OHG-Gesellschafter bei der Künstlersozialkasse weiterhin wie bisher versichert bleiben? Gibt es da irgendwelche Dinge, die ich hinsichtlich meiner Versicherung bei der Künstlersozialkasse beachten muss?

Sven Geske

Geske, Sven

#2

Die Frage kann ich dir nicht beantworten. Aber warum fragst du nicht bei der KSK selbst nach?

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Obey24.com – Orhan Yilmaz

Obey24.com

#3

Abgesehen davon, meine ich mal gelesen zu haben, dass du auch als GmbH noch bei der KSK versichert bleiben darfst. Es geht ja primär darum,dass du weiterhin hauptsächlich deine künstlerische Tätigkeit ausübst..
Trotzdessen schließe ich mich dem Vorredner an – einfach mal bei der KSK anrufen.

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Netzfeld

Netzfeld

#4

Max. einen Angestellten sowie einen Azubi darfst du haben. Die Gesellschaftsform ist meines Wissens egal.

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#5

Und man ist nicht bei der KSK versichert, das ist keine Versicherung. Die KSK fungiert sozusagen als dein Arbeitgeber und zahlt Beiträge in deine Versicherungen mit ein. Das ist ein wichtiger Unterschied, den man schon kennen und erwähnen sollte. Versichert bist du vermutlich bei der Allianz, der Barmer oder der AOK…

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