Künstlersozialkasse – Nachzahlung
…verschwimmen…ist mein Design noch schöpferisch-künstlerisch, oder nur eine Dienstleistung. Dann nämlich bin ich in den Augen des Finanzamtes Gewerbetreibender und als Gewerbesteuerpflichtiger eingestuft, und ich kann mich in die KSK nur einklagen. Und ein Mindestjahreseinkommen darf man auch nicht unterschreiten. Ich kenne im Bekanntenkreis aktuell genau so einen Fall. Viele Freiberflich Creative, vor allem Berufsanfänger, haben auch von der KSK nie was gehört, hier sollte man sich einfach richtig und…







