Patent für iPhone-Entriegelung nichtig zum Artikel 3 Apple hat in Deutschland den Patentschutz für die «Entsperren»-Geste an iOS-Geräten verloren. Das Patent sei nichtig, da es keine technische Lösung darstelle, so das Bundespatentgericht. «Entsperren»-Funktion auf dem iPhone Teilen Xing Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Whatsapp Per E-Mail weitersagen