Der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA) hat eine wichtige Entscheidung für die Eigenwerbung von Agenturen herbeigeführt: Diese dürfen die von ihnen kreierten Werbepots auf ihren Internetauftritten zeigen, ohne dass sie der GEMA Auskunft darüber geben oder eine Vergütung zahlen müssen.
«Wichtiger Bestandteil»
Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 10. Juni 2009 antragsgemäss fest, dass die GEMA nicht berechtigt ist, von der Agentur Auskunft und Vergütung zu verlangen. «Wir freuen uns über diese höchstrichterliche Entscheidung, weil die Darstellung von Werbespots als Arbeitsbeispiele ein wichtiger Bestandteil der Eigenwerbung von Agenturen ist», kommentierte GWA-Justiziar Dr. Eberhard Kolonko das Urteil.
Heye gegen GEMA
Vor fünf Jahren wurde die GEMA erstmals gegen Werbeagenturen aktiv. Die Agenturen, die mit den für ihre Kunden entwickelten Werbespots auf ihrer Website warben, sollten auf die Musikbestandteile der gezeigten Werbespots eine Vergütung pro Monat und pro Spot bezahlen. Vom GWA unterstützt, klagte die Agentur Heye & Partner aus Unterhaching im Rahmen eines Musterprozesses gegen die GEMA. In dem dreieinhalb Jahre dauernden Verfahren hatte das Landgericht München in erster Instanz die Klage abgewiesen. Die Berufung hiergegen wies in zweiter Instanz das Oberlandesgericht München zurück.
In letzter Instanz wurde vor dem BGH verhandelt. Die Kosten des Verfahrens wurden der GEMA auferlegt; das Urteil ist rechtskräftig.