In einem Rechtsstreit um die Marke «Budweiser» zwischen dem US-amerikanischen Brauer Anheuser-Busch und dem EU-Markenamt HABM haben die Amerikaner vor dem Europäischen Gerichtshof in letzter Instanz verloren. Anheuser-Busch hatte versucht, bei dem Amt die Eintragung der Marke «Budweiser» durchzusetzen, wogegen der tschechische Konkurrent Budějovický Budvar aus dem böhmischen České Budějovice – deutsch Budweis – Widerspuch eingelegt hatte.
Damit findet in Europa ein langjähriger Markenstreit zwischen Anheuser-Busch und der böhmischen Brauerei sein endgültges Ende. Beide Unternehmen verkaufen Bier unter der Marke «Budweiser». In der europäischen Staatengemeinschaft bleibt die Bezeichnung nun dem Gerstensaft aus Budweis vorbehalten, da die Tschechen letztendlich die älteren Rechte nachweisen konnten.
Am 1. April 1996 hatte Anheuser‑Busch beim HABM die Wortmarke «Budweiser» für Bier und artverwandte Getränke eintragen lassen. Am 28. September 1999 legte Budějovický Budvar Widerspruch ein. Dabei berief sie sich auf ältere Rechte durch drei Marken, und zwar die Wortmarke «Budweiser» für «Biere aller Art» und die Worte «Budweiser Budvar» in zwei Bildmarken. Ausserdem machte Budějovický Budvar mehrere Ursprungsbezeichnungen zu ihren Gunsten geltend. In Böhmen braut man das Budweiser-Bier bereits seit 1265, während die US-Marke aus 1878 datiert.